Kaufvertrag & Mietvertrag
Bei dem Verkauf von einer Immobilie sind einige Vorschriften zu beachten. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und wichtige Details auslassen, erklären wir Ihnen im nachstehenden Artikel, worauf Sie besonders achten müssen und welche Inhalte in jedem Kaufvertrag anzuführen sind.
DER NOTAR
In der Immobilienbranche in Deutschland muss grundsätzlich jeder Kaufvertrag notariell beglaubigt und im Beisein des Notars von beiden Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnet werden. Der Notar agiert hier als unparteiischer Akteur und steht den beiden Parteien beratend zur Seite. Nach Vertragsabschluss erfolgt die Änderung des Grundbucheintrags, womit das Eigentum dann offiziell an den Käufer übertritt. Auch wenn der Notar ein nicht zu vernachlässigendes Honorar verlangt, wird dadurch sichergestellt, dass alle Gesetze berücksichtigt und die individuellen Vereinbarungen rechtskräftig durchgesetzt werden.
CHECKLISTE IMMOBILIENVERKAUF
Hier sollten Sie stets beachten: Je detaillierter, desto besser. Alle Vereinbarungen über den Objektverkauf sollten im Kaufvertrag festgehalten werden, um mögliche Streitfälle zu vermeiden. Nachstehend finden Sie hierzu einige Elemente, die in keinem Kaufvertrag ausgelassen werden dürfen:
- Daten des Käufers und Verkäufers (Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Ausweisart und -nummer)
- Detaillierte Beschreibung der Immobilie (Lage, Größe, Bewirtschaftungsart, Hypotheken, Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten)
- Informationen zum Grundbucheintrag
- Objektzustand inkl. Mängel
- Vertragsgegenstand (Ausstattung und Möblierung, welche mitverkauft wird)
- Gewährleistungshaftung (Verkäufer haftet bei etwaigen Mängeln nicht, sofern es sich nicht um arglistige Täuschung oder Vorsatz handelt)
- Informationen zur Zahlung (Kaufpreis, Zahlungsfrist und -modalitäten)
- Verzugszinsregelung bei verspäteter Zahlung
- Übergabetermin
Außerdem ist es wichtig, dass Sie in Ihren Kaufvertrag eine Rückauflassungsvollmacht einbinden. Hierbei erhält der Notar das Recht, die Vormerkung über den Besitzerwechsel aus dem Grundbuch wieder zu löschen, sollte der vollständige Kaufpreis nicht gezahlt werden. Dadurch hat der Verkäufer die Möglichkeit, seine Immobilie wieder zu veräußern.
Bei den oben genannten Bestandteilen handelt es sich lediglich um die unabdingbaren Inhalte eines Kaufvertrags, welche durch zahlreiche weitere Vereinbarungen ergänzt werden können. Bedenken Sie hierbei, dass alle vertraglich festgelegten Modalitäten mögliche Streitigkeiten bereits im Keim ersticken können!
BESONDERHEITEN BEI DEM WOHNUNGSVERKAUF
Wenn Sie eine Wohnung und kein Haus verkaufen wollen, sollten Sie zusätzlich noch folgendes beachten: Durch den Wohnungsverkauf sind mehrere Parteien in dem Wohnhaus betroffen. Deswegen ist es wichtig, dass der Kaufvertrag über gewisse Regelungen verfügt, damit zwischen der Nutzergemeinschaft keine späteren Differenzen auftreten. Daher sollten folgende Informationen nicht außer Acht gelassen werden:
- Größe und Lage der Eigentumswohnung inkl. Wohnungsnummer
- Sondereigentum (Dachboden, Keller, Balkone zur alleinigen Nutzung)
- Angabe Mieteigentumanteil
- Sondernutzungsrechte (Parkplatz, sonstiges)
- Regelungen zum Nutzungsrecht für Gemeinschaftseigentum inkl. Definition (Garten, Terrasse, Waschräume)
- Gemeinschaftsordnung (Kostenregelung für das Gemeinschaftseigentum und Umgang mit Wasser und Strom)
Auch hier ist immer zu beachten, dass ein möglichst detaillierter Kaufvertrag viele Missverständnisse vorbeugen kann.
Baehr.Immo unterstützt Sie gerne bei der Erstellung eines Kaufvertrags und der Organisation eines Notartermins. Wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne.
weitere Artikel:
Kaufvertrag & Mietvertrag
Bei dem Verkauf von einer Immobilie sind einige Vorschriften zu beachten. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und wichtige Details auslassen, erklären wir Ihnen im
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Es wird grundsätzlich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Diese werden auch als verbrauchsorientierter bzw. bedarfsorientierter Energieausweis bezeichnet. Wie bereits zu erahnen, wird bei
Wer ist dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzuweisen und welche Ausnahmen gibt es?
weitere Artikel: Objektfotos Wir machen von Ihrem Objekt professionelle Objektfotos für die erfolgreiche Vermarktung Ihrer Immobilie. Hier klicken Exposé Mit dem professionellen Exposé von Baehr.Immo