Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Es wird grundsätzlich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Diese werden auch als verbrauchsorientierter bzw. bedarfsorientierter Energieausweis bezeichnet.
Wie bereits zu erahnen, wird bei dem Bedarfsausweis der theoretische Bedarf eines Objekts berechnet. Die technischen Gutachter:innen berechnen den Energieendbedarf ausschließlich auf Grundlage der baulichen Aspekte des Objekts, wie die Wandstärke, die Art der Fenster, die Dämmung oder Heizart. Der Energieendbedarf gibt an, welche Menge an Energie für die Warmwasserbereitung, das Lüften und das Beheizen des Objektes aufgewendet werden muss – je kleiner dieser Wert, desto besser ist die Energieeffizienz.
In der Balkenskala eines bedarfsorientiertem Energieausweises wird zusätzlich der Primärbedarf angegeben. Dieser gibt an, wie viel Energie benötigt wird, um den Endenergiebedarf der Immobilie zu erzeugen. Dazu wird der Primärbedarf mit festgelegten Werten für die entsprechende Energiegewinnungsart (Öl, Holz oder erneuerbare Ressourcen) multipliziert. Auch hier gilt: Je kleiner, desto besser.
Wie auch dieser Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei dem Verbrauchsausweis um den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes, welcher durch Bewohner:innen bzw. Nutzer:innen verursacht wurde. Hierfür werden die Vergangenheitsdaten von mindestens drei Jahren herangezogen. Anschließend wird hier ebenfalls der ermittelte Endenergiewert mit einem vorgegebenen Faktor für die Art der Energiegewinnung des entsprechenden Objektes multipliziert. Simultan zur bedarfsorientierten Ermittlung wird auch zwischen Primär- und Endverbrauch unterschieden.
Eine Tücke bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis ist allerdings, dass sich der Energieverbrauch von je nach Anzahl der Bewohner:innen und Heizintensität stark unterscheidet und auch die Witterungsverhältnisse in den entsprechenden Jahren einen großen Einfluss haben.
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